• Aktualisierung am 08.04.2010

    In letzter Zeit kann man als Kreisrat des Enzkreises manches Mal den Eindruck bekommen, unserem Landrat sei es nicht so recht bewusst, wer denn eigentlich das Legislativorgan im Enzkreis ist (richtig: der Kreistag). Der Landrat als Leiter der Exekutive ist – ähnlich wie beim Bürgermeister – das ausführende Organ der Kreistagsbeschlüsse. Hat man jüngst bereits mehrfach angemahnt, wieder mehr in die Vergaben des Kreises bei Bauvorhaben mitreden zu wollen, worauf Landrat Röckinger Mitte Juni eine Sondersitzung anberaumen musste, um uns Kreisräten die Entscheidung über dieVergaben von Bauvorhaben bei kreiseigenen Schulen zu ermöglichen, so bekommt man bei der Entscheidung über die Übernahme Aufgabenerledigung nach SGB II – beschlossen erst am Montag vor Ostern – erneut den Eindruck, Landrat Röckinger wisse es besser als der Kreistag, indem er kurz nach dem Beschluss gemeinsam mit Pforzheims OB Hager Fakten verkündet, die nicht mit uns abgestimmt sind. Kraktionskollege Günter Bächele hat die Details in seinem Blog, auch von der CDU-Kreistagsfraktion gibt es zwischenzeitlich eine eindeutige Stellungnahme. Von Seiten des Landrats gibt es zu diesem nicht akzeptablen Vorgang bislang keine Stellungnahme – das berühmte Rauschen im Walde…

    Dieser Artikel wurde am 04. April 2010 um 23:51 Uhr verfasst und gelistet unter Allgemeines. Sie können alle Kommentare über den RSS Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Website setzen.
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